Briefwahl
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass jede Person welche die luxemburgische Nationalität hat, sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, welcher auf der Wählerliste für die Europawahlen eingeschrieben ist und mindestens 18 Jahre alt ist, dazu verpflichtet ist an den Europawahlen am 9. Juni 2024 teilzunehmen.
Der Wähler, der per Briefwahl wählen möchte, muss den Schöffenrat der Gemeinde, in der er eingetragen ist, davon in Kenntnis setzen und das Einberufungsschreiben anfordern.
Wie melde ich mich für die Briefwahl an?
Der Antrag auf Briefwahl muss zwingend an Ihre Wohnsitzgemeinde gesendet werden.
a) wenn Sie möchten, dass Ihnen das Einberufungsschreiben in Luxemburg zugesandt wird: frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Wahltag. Für die Wahl am 9. Juni 2024 muss der Antrag also frühestens am Montag, den 18. März 2024, und spätestens am Mittwoch, den 15. Mai 2023, beim Schöffenrat eingehen.
b) wenn Sie wünschen, dass Ihnen das Einberufungsschreiben ins Ausland zugestellt wird: frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag. Für die Wahl am 9. Juni 2024 muss der Antrag also frühestens am Montag, den 18. März 2024, und spätestens am Dienstag, den 30. April 2024, beim Schöffenrat eingehen.
Ihr Antrag kann online über MyGuichet.lu (mit einem LuxTrust-Zertifikat) gestellt oder per normaler Post (auf freiem Papier oder auf einem vorgedruckten Formular, erhältlich über die Schaltfläche unten und in der Rezeption der Gemeinde eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Postsendungen, die aus einem von Luxemburg weit entfernten Land abgeschickt werden, länger brauchen, und berücksichtigen Sie, dass es in Luxemburg samstags und sonntags keine Postzustellung gibt.